Ablauf der Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanzeige ist eine formgebundene Mitteilung an das Gewerbeamt. Sie ist spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit zu erstatten.
1. Angaben erfassen
Im Formular werden zunächst Postleitzahl und Ort der Betriebsstätte abgefragt. Daraus ergibt sich das zuständige Gewerbeamt. Anschließend folgen persönliche Daten, Anschriften, Rechtsform, Tätigkeit und der geplante Beginn.
2. Antrag erstellen
Ihre Angaben werden in die Felder der amtlichen Gewerbeanzeige übertragen. Dem Antrag wird ein Deckblatt mit der Postanschrift des zuständigen Amtes vorangestellt.
3. Versand an das Gewerbeamt
Der vollständige Antrag wird postalisch an das Gewerbeamt übermittelt. Sie erhalten eine Vorgangsnummer, unter der der Versand nachvollziehbar bleibt.
4. Was danach geschieht
- Das Gewerbeamt bestätigt die Anzeige und stellt den Gewerbeschein aus.
- Das Amt setzt die Verwaltungsgebühr fest und erhebt sie direkt bei Ihnen.
- Die Daten werden von Amts wegen an Finanzamt, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Statistisches Landesamt weitergeleitet.
- Das Finanzamt versendet in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
