Unterlagen und Kosten
Für die Gewerbeanzeige werden Angaben zur Person, zur Betriebsstätte und zur Tätigkeit benötigt. Zusätzliche Nachweise verlangt das Amt nur bei erlaubnispflichtigen Gewerben.
Benötigte Angaben
- Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift sowie Anschrift der Betriebsstätte
- Beschreibung der Tätigkeit und geplanter Beginn
- Rechtsform und gegebenenfalls Registereintragung
- Zahl der Beschäftigten sowie Haupt- oder Nebenerwerb
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
Zusätzliche Nachweise in bestimmten Fällen
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Handwerkskarte bei zulassungspflichtigem Handwerk
- Erlaubnisurkunde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- Handelsregisterauszug bei eingetragenen Gesellschaften
- Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit
Kosten
| Servicegebühr für Erstellung und Postversand | 79,90 € |
|---|---|
| Porto | in der Servicegebühr enthalten |
| Amtsgebühren des Gewerbeamts | je Kommune unterschiedlich, ca. 20–40 € |
Die Amtsgebühren erhebt das Gewerbeamt direkt bei Ihnen. Sie sind nicht in unserer Servicegebühr enthalten.
