Antragsservice für gewerberechtliche Anzeigen nach § 14 Gewerbeordnung

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen, und die nicht zu den freien Berufen, der Urproduktion oder der reinen Vermögensverwaltung zählt.

Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit

  • Selbstständigkeit: Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
  • Dauerhaftigkeit: keine einmalige Gelegenheit, sondern wiederkehrende Ausübung
  • Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit ist auf Einnahmen ausgerichtet
  • Erlaubte Tätigkeit: der Zweck verstößt nicht gegen Gesetze

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Anmeldepflichtig ist grundsätzlich jede Person, die eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, verlegt oder aufgibt. Die Anzeige erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt. Das gilt auch für Tätigkeiten im Nebenerwerb sowie für Online-Handel und Dienstleistungen aus der eigenen Wohnung.

Bei Gesellschaften melden die vertretungsberechtigten Personen an. Bei einer GbR meldet jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter die eigene Beteiligung an.

Nicht anmeldepflichtig

  • Freie Berufe, etwa Ärztinnen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler, Journalisten
  • Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei
  • Reine Verwaltung eigenen Vermögens, etwa Vermietung einzelner Wohnungen

Die Einordnung nimmt im Zweifel das Finanzamt vor. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Für bestimmte Tätigkeiten ist zusätzlich zur Anzeige eine Erlaubnis erforderlich, zum Beispiel Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Personenbeförderung, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung, Immobilienverwaltung oder Arbeitnehmerüberlassung. Die Erlaubnis ist gesondert zu beantragen und wird nicht durch die Gewerbeanzeige ersetzt.

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